Agio - Kreditlexikon
Agio stammt aus dem Italienischen und bedeutet wortwörtlich “Bequemlichkeit”. Heutzutage ist Agio im Finanzwesen ein Synonym für Aufgeld oder Aufzahlung.
Das Agio bezeichnet den Betrag, um den der Preis eines Wertpapieres oder Kredites seinen Nennwert übersteigt. In der Praxis trifft man den Begriff Agio vor allem im Wertpapierhandel als Ausgabeaufschlag an; die Angabe erfolgt in der Regel in Prozent. Im Bereich der Darlehensvergabe tritt der Begriff Agio ebenfalls auf. Hierbei wird als Agio ein bei Bankdarlehen eher unüblicher Aufschlag auf den Nominalbetrag bezeichnet.
Agio ist das Gegenteil vom Disagio, dem so genannten Abschlag, der oft bei einer Immobilienfinanzierung vorkommt und den gebundenen Sollzinssatz und damit die Ratenhöhe für die Zeit der Zinsfestschreibung deutlich absenken kann.