Anleihe - Kreditlexikon
Die Anleihe ist ein klassisches Mittel der Eigenkapitalbeschaffung von Industrieunternehmen und Banken, aber auch Kommunen und Ländern. Sie verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrages sowie auf Zinszahlung als Entgelt für die Überlassung von Kapital. Käufer von Anleihen werden zu Gläubigern des Herausgebers, der auch als Emittent bezeichnet wird. Die Ausgabe einer Anleihe wird Emission oder Begebung genannt.
Bei einer Anleihe sind unterschiedlichste Währungen, Zinssätze und Laufzeiten möglich; je nach Art der Verzinsung spricht man von festverzinslichen Wertpapieren, Floatern oder strukturierten Wertpapieren. Eine Sonderform bilden die Zerobands. Der Preis oder Kurs einer Anleihe wird in Prozent zum Nennwert ausgedrückt, der Zinsanspruch wird Kupon genannt. Diese Bezeichnung stammt noch aus der Zeit, in der Anleihen als Einzelurkunden physisch übergeben wurden; zu der Anleihe (Mantel) gehörte der Bogen mit Kupons, die zu den jeweiligen Zinsterminen eingelöst werden konnten. Inzwischen hat sich die Girosammelverwahrung durchgesetzt. Der Käufer einer Anleihe wird dabei Miteigentümer des Sammelbestandes; der Anteil wird seinem Depotkonto gutgeschrieben und ist frei handelbar. Anleihen werden über die Börse gekauft und verkauft; die Transaktionen sind an die jeweils erhältlichen Stückelungen der Anleihe gebunden.
Der Kurs einer Anleihe bestimmt sich nicht nur durch den verbrieften Zinssatz, sondern auch durch die Bonität des Emittenten. In Zeiten niedriger Zinsen kann der Kurs für eine hochverzinsliche Anleihe damit über 100 Prozent betragen. Liegt der Kupon aber unter dem jeweiligen Zinssatz für vergleichbare Anleihen, kann die Anleihe auch unter 100 Prozent des Nennwertes erhältlich sein. Aber auch eine verschlechterte Bonität des Emittenten kann den Kurs deutlich nach unten sinken lassen; ein klassisches Beispiel bilden die im Zuge der Euro-Schuldenkrise 2010/2011 deutlich abgestürzten Kurse der Staatsanleihen einiger europäischer Länder.