Anschaffungskredit - Kreditlexikon
Beim Anschaffungskredit handelt es sich um ein standardisiertes Produkt, das privaten Verbrauchern über ein einzurichtendes Kreditkonto in einer Summe zur Verfügung gestellt wird zur Finanzierung von Konsumgütern. Als Synonym sind unter anderem die Begriffe Ratenkredit, Konsumentenkredit, Teilzahlungskredit, Sofortkredit, Online-Kredit und Privatkredit geläufig.
In der Regel wird ein Anschaffungskredit zur freien Verfügung ausgezahlt, kann aber auch an einen bestimmten Verwendungszweck wie zum Beispiel den Erwerb eines Autos oder die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten gebunden sein. Die Pflicht zur zweckgebundenen Verwendung ist dann anzutreffen, wenn beispielsweise ein Autokredit zu vergünstigten Konditionen gewährt wird; in diesem Fall lässt sich das Kreditinstitut den Autokauf nachweisen.
Die Rückzahlung eines Anschaffungskredites erfolgt in gleichbleibenden monatlichen Raten, die sowohl Zins- und Tilgung als auch die anteiligen Kosten einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, einer Vermittlungsgebühr und einer oft optional angebotenen Restschuldversicherung beinhalten. Üblich sind Kreditlaufzeiten zwischen zwölf und 84 Monaten, doch auch kürzere Laufzeiten von sechs Monaten und längere bis zu 120 Monaten werden vereinzelt angeboten. Der Zinssatz kann sowohl bonitätsabhängig als auch bonitätsunabhängig sein; bei beiden Varianten sind zudem unterschiedliche Zinssätze je nach Kredithöhe oder Kreditlaufzeit möglich.
Unverzichtbare Voraussetzungen für einen Anschaffungskredit sind in Deutschland neben der Volljährigkeit ein deutscher Wohnsitz, ein ausreichendes Einkommen und eine gute Bonität, die unter anderem eine einwandfreie Schufa-Auskunft einschließt. In der Regel wird als Sicherheit nur eine stille Gehaltsabtretung vereinbart, aber auch andere Sicherheiten wie zum Beispiel die Mithaftung des Ehegatten oder eines anderen Mitantragstellers sind möglich. Bei manchen speziellen Autokrediten ist die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges obligatorisch.