Anzahlungsbürgschaft - Kreditlexikon

Eine Anzahlungsbürgschaft dient zur Sicherung des Rückzahlungsanspruches eines Bestellers. Ein solcher Anspruch entsteht immer dann, wenn der Besteller auf ein Wirtschaftsgut vor Erhalt der Ware eine Anzahlung geleistet hat, der Lieferant das Geschäft aber nicht vertraggerecht abwickelt und auch die geleistet Anzahlung nicht zurückerstatten kann. Damit schützt die Anzahlungsbürgschaft den Besteller auch in Falle einer Insolvenz des Lieferanten.

Zum Schutz des Lieferanten ist eine Anzahlungsbürgschaft in de Regel so ausgestattet, dass sie erst in Kraft tritt, wenn der Anzahlungsbetrag geleistet worden ist und zur freien Verfügung des Bürgschaftsgebers steht. Darüber hinaus ist es je nach der Art des bestellten/in Auftrag gegebenen Wirtschaftsgutes üblich, dass eine Anzahlungsbürgschaft Reduzierungsklauseln enthält, durch die sicher gestellt wird, dass sich die Bürgschaft beispielsweise bei Teillieferungen sukzessive ermäßigt beziehungsweise erlischt, sobald die getätigte Lieferung den Umfang der Anzahlungsbürgschaft überschritten hat.

Die Höhe eine Anzahlungsbürgschaft entspricht in de Regel dem Anzahlungsbetrag, für den keine fester Prozentsatz von der zu leistenden Gesamtsumme festgesetzt ist.

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