BAföG - Kreditlexikon

Die Bezeichnung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, wird aber umgangssprachlich für die staatliche Unterstützung verwendet, die Schülern und Studenten in Deutschland nach dem BAföG zusteht. Das BAföG besteht seit dem 1. 9. 1971 und wurde mehrfach reformiert; die letzte Novelle stammt aus 2010.

BAföG wurde geschaffen, um zu verhindern, dass die Ausbildung junger Menschen an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. Förderungsfähig sind ab der zehnten Klasse alle Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, ferner alle Besucher von Fachschulen und Berufsfachschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges, Akademien und Hochschulen. Die Förderung erfolgt nach pauschalen Bedarfsbeträgen, die abhängig sind vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen und Vermögen der Eltern, des Ehegatten und eines möglichen Lebenspartners. Die Höchstförderung liegt per 11/2010 bei 597 Euro pro Monat; dazu kommen noch die Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 73 Euro pro Monat.

Mittel nach dem BAföG kann jeder Deutsche erhalten, ferner auch in Deutschland lebende EU-Bürger und Ausländer, sofern sie eine Bleibeperspektive haben und gesellschaftlich integriert sind. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass es sich um die erste Ausbildung handelt und dass das Ausbildungsziel erreichbar scheint. Grundsätzlich besteht die Förderung bis zum Ende der Ausbildung; die maximale Förderungsdauer bei Studiengängen ist allerdings auf die Regelstudienzeit beschränkt. Gefördert werden auch Auslandsstudien.

Bei Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Regelung sind nach § 10 BAföG möglich.

Das BAföG wird zur Hälfte als verlorener Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die maximale Höhe für das zurückzuführende Darlehen ist auf 10.000 Euro beschränkt. Die Rückzahlung dieses Darlehens ist einkommensabhängig; bei freiwilliger vorzeitiger Rückführung sind Teilerlasse bis zu 49 Prozent des Gesamtdarlehensbetrages möglich. Per 11/2011 erhielten 870.000 Schüler und Studenten eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG.

Links: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutsches Bundesausbildungsförderungsgesetz

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