Courtage - Kreditlexikon

Das Wort Courtage (auch Kurtage) stammt aus dem Französischen (Courtier, gleich Makler oder Agent) und bezeichnet ein vom Käufer zu zahlendes Entgelt für vermittlerische Tätigkeiten eines Maklers. Eine Courtage fällt in der Regel immer an beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Beim Kauf oder der Vermietung von Immobilien ist eine Courtage möglich, wenn der Geschäftsabschluss durch die Einschaltung eines Maklers zustande kommt und der Käufer oder Mieter sich mit einer Provisionszahlung einverstanden erklärt hat (Kenntnisnahme und stillschweigendes Einverständnis genügt).

Die Höhe der Courtage wird durch die Bezugsgröße bestimmt und wird in der Regel in Prozent oder Promille zum Kurswert ausgedrückt. Für amtliche Kursmakler bestehen einheitliche Sätze, die aber je nach der Wertpapierart, der Kurswerthöhe oder der Geschäftsart unterschiedlich sein können. Mit freien Maklern kann die Courtage frei ausgehandelt werden. Darüber hinaus werden von einigen Börsen Courtage-Caps angeboten, die bei einer großen Order die Courtagehöhe nach oben begrenzen. Grundsätzlich möglich sind auch courtagefreie Angebote an Privatkunden für kleinere Aufträge.

Bei der Vermietung von Immobilien wird die Courtage durch das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) geregelt. Nach § 3 WoVermG darf die Courtage maximal zwei Monatsnettomieten zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer betragen und nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Dazu zählen neben dem Einverständnis des Käufers, dass der Makler an der Vermittlung beteiligt war und es sich nicht um eine eigene Immobilie des Maklers handelt. Eine Courage ist nicht erlaubt, wenn zwischen dem Makler und dem Hauseigentümer eine enge wirtschaftliche oder verwandtschaftliche Verbindung besteht. Auch für die Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) darf keine Courtage in Rechnung gestellt werden.

Beim Verkauf von Immobilien gibt es keine gesetzlichen Vorgaben über die Höhe der möglichen Courtage. Hier wird die Höhe, die in Prozent zum Kaufpreis angegeben wird, durch den regionalen Immobilienmarkt bestimmt. Möglich ist auch die Aufteilung der Courtage auf Käufer und Verkäufer oder die komplette Übernahme der Zahlung durch den Verkäufer. Je nach den regionalen Gegebenheiten und nach der Höhe des Kaufpreises liegt die Courtage beim Kauf einer Immobilien üblicherweise zwischen drei und sieben Prozent des Nettokaufpreises.

Eine Courtage fällt immer nur im Erfolgsfall an und unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.

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