Darlehensantrag - Kreditlexikon

Der Darlehensantrag ist ein mündlich oder schriftlich gestelltes Ersuchen auf Ausreichung eines Darlehens. Der Darlehnsantrag wird vom Darlehenssuchenden an den Darlehensanbieter gestellt. Fällt die Darlehensprüfung positiv aus, kann ein Darlehensvertrag auf zwei Arten zustande kommen: Der in mehreren Ausfertigungen erstellte Darlehensantrag wird entweder vom Darlehensgeber gegengezeichnet und wird damit zu einem für beide Seiten bindenden Vertrag. Oder aber der Darlehensgeber überlässt dem Darlehensnehmer einen von ihm unterzeichneten Darlehnsvertrag in doppelter Ausfertigung, der dann mit Gegenzeichnung und Rücksendung/Rückgabe eines Exemplares zu einem für beide Seiten rechtsverbindlichen Vertrag wird.

In jedem Fall enthält der Darlehensantrag neben den Angaben zum Personenstand die Eckdaten zu dem gewünschten Darlehen (Darlehenssumme, Laufzeit, Verwendung, bei vorgesehener Sicherstellung die Angabe der Sicherheiten). Sofern der Darlehensantrag durch Annahme seitens des Darlehensgebers zu einem Darlehnsvertrag wird, enthält der Darlehensvertrag auch die exakten Angaben über den zu zahlenden Zinssatz und die Höhe der monatlichen Rate. In der Praxis ist es aber auch üblich, dass der Antragsteller erst mit dem von ihm zu gegenzeichnenden Darlehensvertrag die genaue Kondition für das beantragte Darlehen erfährt (zum Beispiel bei einigen Ratenkrediten).

Die Angaben über Einkommen und Vermögen können ebenfalls Bestandteil des Darlehnsantrages sein, sind dem Darlehensgeber oft aber auch über separate Formulare (Selbstauskünfte) mitzuteilen. Die erste Variante trifft in der Regel auf Ratenkredite zu, die zweite wird bei anderen Darlehen wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung gewählt. In jedem Fall müssen dem Darlehensgeber mit dem Darlehensantrag auch die relevanten Bonitätsunterlagen überlassen werden.

Ein Darlehensantrag kann persönlich in einer Bankfiliale oder online gestellt werden. Auch bei einer Online-Beantragung sind bei einem Darlehen der Ausdruck des ausgefüllten Antrages, die rechtsverbindliche Unterzeichnung und die Weiterleitung des Antrages nebst der Bonitätsunterlagen an den Darlehensgeber erforderlich.

Vergleichsquelle: Darlehensantrag – Lexikoneintrag auf kredit.sc

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de