Eigenfinanzierung - Kreditlexikon
Der Begriff Eigenfinanzierung umschreibt eine Form der Kapitalbeschaffung eines Unternehmens und ist der Gegensatz zu Fremdfinanzierung. Grundsätzlich können zwei Formen der Eigenfinanzierung unterschieden werden: die Selbstfinanzierung und die Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung .
Die Selbstfinanzierung wird auch Innenfinanzierung genannt, da das zusätzliche Kapital aus dem Unternehmen kommt respektive vom Unternehmen erwirtschaftet wird. Eine Selbstfinanzierung ist auf zwei unterschiedliche Weisen möglich: durch Gewinnthesaurierung oder durch die Bildung stiller Reserven. Von Gewinnthesaurierung wird gesprochen, wenn erwirtschaftete, aus der Bilanz ersichtliche Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern beispielsweise als Rücklagen im Unternehmen bleiben. Bei der „stillen“ Selbstfinanzierung erscheinen die Gewinne nicht in der Bilanz, sondern werden durch Ausnutzung der Bilanzierungsspielräume geschaffen und befinden sich in den stillen Reserven.
Die Einlagen-oder Beteiligungsfinanzierung kann durch die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer (Gesellschafter) oder durch die Hereinnahme neuer Gesellschafter oder Anteilseigner erfolgen. Grundsätzliche Unterschiede bei der Beteiligungsfinanzierung bestehen zwischen emissionsfähigen und nicht-emissionsfähigen Unternehmen.
Zu den nicht-emissionsfähigen Unternehmen gehören die Einzelunternehmen, GmbHs, KGs, OHGs und Genossenschaften, die bei einer außenfinanzierten Eigenkapitalfinanzierung zwei Möglichkeiten haben: Sie können ihre Kapitaleinlage erhöhen, oder sie können neue Gesellschafter aufnehmen.
Ein emissionsfähiges Unternehmen wie eine AG oder eine KGaA kann sich neues Eigenkapital durch die Emission neuer Aktien besorgen. Zu den Mischformen zwischen Eigenkapitalfinanzierung und Fremdfinanzierung zählen Gewinnobligationen und Wandelanleihen.