Einwertungsgebühr - Kreditlexikon
Die Einwertungsgebühr, auch Schätzgebühr genannt, beschreibt die Kosten, die eine Bank für die Erstellung eines Immobiliengutachtens in Rechnung stellt. Ein solches Gutachten wird in der Regel im Zusammenhang mit der Ausreichung eines Immobiliendarlehens notwendig und dient dazu, den Beleihungswert des Pfandobjektes festzustellen. Unabhängig davon, ob die Bank einen eigenen Gutachter oder einen freiberuflichen Sachverständigen beauftragt, kann sie die entstehenden Kosten an den Kunden weitergeben, wenn diese Vorgehensweise mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden ist. Eine allgemeine Regelung zur Abwälzung der Kosten im Rahmen der AGB ist nach einem Urteil des OLG Düsseldorf jedoch nicht zulässig (AZ 1-6 U 17/09).
Die Einwertungsgebühr muss bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinssatzes nicht berücksichtigt werden.