Emissionskredit - Kreditlexikon
Von einem Emissionskredit wird gesprochen, wenn ein Unternehmen bei der Emission neuer Wertpapiere eine oder mehrere Banken (Emissionsbanken) einschaltet und diese die neu emittierenten Papiere auf eigene Rechnung übernehmen. Die Rückführung eines Emissionskredites erfolgt anschließend aus der Platzierung der Wertpapiere.
Die Emission von Wertpapieren (Anleihen oder Aktien) kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wenn das Unternehmen die Wertpapiere direkt platziert, handelt es sich um eine Selbstemission. Bei Einschaltung eines Finanzinstitutes oder, in der Praxis geläufiger, einer Gruppe von Banken (Konsortium) handelt es sich um eine Fremdemission, die wiederum auf zwei Arten erfolgen kann:
Die Emissionsbank oder das Emissionskonsortium kann die Papiere im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes übernehmen, also auf eigenen Namen für fremde Rechnung arbeiten; in diesem Fall bleibt das Risiko, für die neuen Wertpapiere Käufer zu finden (Platzierungsrisiko), beim Emittenten. Es wird dann von einer Begebung von Wertpapieren gesprochen.
Wenn die Emissionsbank oder das Emissionskonsortium die Wertpapiere zu einem festen Kurs übernimmt, wird statt von einer Begebung von einer Übernahme gesprochen. In einem solchen Fall erhält der Emittent mit der Übernahme der Papiere den Erlös aus der Emission. Das Risiko der Platzierung liegt in einem solchen Fall komplett bei der Emissionsbank. Es handelt sich dann um einen Emissionskredit, der aus dem Verkauf der Wertpapiere zurückgeführt wird. Die Emissionsbank erhält für die Übernahme eine Provision.