Europäische Zentralbank - Kreditlexikon

Die gemeinsame Währungsbehörde der Europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank, kurz EZB, die, zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten das Europäische System der Zentralbanken.
Die Europäische Zentralbank wurde 1998 im Rahmen der europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion gegründet und sitzt im Eurotower in Frankfurt am Main. Außerdem ist sie eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit.

1992 wurde, über den Vertrag der Europäischen Union, der in Maastricht geschlossen wurde, die Aufgaben und die Arbeit der Europäischen Zentralbank geregelt. Unter anderem wurde festgelegt, das die EZB, um effizienter und sachgerechter arbeiten zu können, unabhängig von politischer Einflussnahme sein.

Mehrere EU-Staaten entschieden sich für eine gemeinsame Währung während der Europäischen Einigung. Jedoch mussten für eine gemeinsame Währung auch Voraussetzungen für eine einheitliche Währung und eine einheitliche Geldpolitik wurden ausgearbeitet und, um dies besser kontrollieren zu können, wurde das Europäische System der Zentralbanken gegründet.
Alle nationalen Banken der EU-Staaten sowie die Europäische Zentralbank befinden sich in diesem System. Da aber nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es auch noch das Eurosystem, an welchem nur die Nationalen Zentralbanken der Staaten beteiligt sind, in denen der Euro tatsächlich eingeführt wurde, beteiligt sind.
Die europäische Zentralbank erfüllt einen Großteil der Aufgaben des ESZBs, dabei ist die Preisniveaustabilität ihr Hauptziel. Das ESZB unterstützt außerdem die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Hauptziels, der Preisniveaustabilität, möglich ist.

Im vertrag der Europäischen Gemeinschaft wurden die Ziele und Aufgaben der EZB du des ESZB sein sollen. Im Protokoll, das dem EG –vertrag in der Satzung des ESZV angefügt ist, werden diese Aufgaben erläutert. Die Gewährleistung der Preisniveaustabilität ist ein vorrangiges Ziel, aber auch die Unterstützung der Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft mit dem Bestreben, ein dauerhaftes Wachstum und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen, zählt zu den Aufgaben der EZB und des ESZB
Weitere Aufgaben der EZB sind unter anderem das Genehmigen des Papiergeldes, sie führt Aufsicht über die Kreditinstitute und kontrolliert die Finanzmarktstabilität. Sie berät die Gemeinschaft sowie nationale Behöreden und arbeitet mit anderen europäischen und internationalen Organen und sie erstellt eine Zentralbankbilanz.

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