Exportkredit - Kreditlexikon

Ein Exportkredit ist ein mittel bis langfristiger Kredit zur Finanzierung von Lieferungen, Projekten und Dienstleistungen ins Ausland.

Insbesondere zur Förderung der deutschen Wirtschaft, die in hohem Maße von Exporten abhängt, kommt den Exportkrediten eine entscheidende Bedeutung zu. Es handelt sich hierbei um ein Förderinstrument des Bundes, das deutsche Unternehmen bei ihren Projekten im Ausland unterstützen soll. Diese Kredite können sich auf einmalige Lieferungen bzw. Projekte beziehen oder aber zur Finanzierung eines langfristigen Engagements im Ausland dienen. Dann spricht man von Investitionskrediten.

Das Thema Exportkredite muss aber auch im Zusammenhang mit den möglichen Risiken solcher Geschäfte und deren Absicherung gesehen werden.
Hierzu hat der Bund die sogenannten Hermesbürgschaften etabliert, die insbesondere für Geschäfte mit risikoreichen Ländern das Exportrisiko aus wirtschaftlicher und politischer Sicht abdecken. Dazu kann es z.B. kommen, wenn im Empfängerland nicht mehr genug Devisen für den Import zur Verfügung stehen, der Importeur in Konkurs geht oder es zu politischen Veränderungen kommt. Dann wird der Lieferant abzüglich einer Eigenbeteiligung entschädigt.
Da es bei solchen Bürgschaften in der Regel eine Gegengarantie des Importlandes gibt, versucht die Bundesregierung dann diese Schulden bei dem Importland wieder einzutreiben.
Der Vorteil dieser Versicherungen besteht demnach darin, dass die Unternehmen bei ihren Entscheidungen freier sind, da die Risiken minimiert werden.
Diese Kreditgarantien decken beim Exportgeschäft sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken im Exportland ab. Es werden nicht nur die Exporte abgesichert sondern auch damit verbundene Finanzkredite. Dagegen decken Investititonskreditgarantien nur das politische Risiko im Lande ab.
Entsprechend den vielfältigen Möglichkeiten gibt es eine Reihe von speziellen Deckungen und Garantien, die die Risiken abdecken, darunter z.B. die Lieferantenkredit-Deckung, die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, die Bauleistungsdeckung, die Fabrikationsrisiko-Deckung, die Finanzkredit-Deckung, die Leasingdeckung und die Vertragsgarantie-Deckung.

Zu beachten ist jedoch, dass die Deckungsmöglichkeiten für Garantien des Bundes im Einzelfall durch eine Risikoeinschätzung bestimmt werden. Nur so weit verlässliche Daten zur Analyse der Risiken vorliegen, können Deckungen übernommen werden.

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