Forderungszessionskredit - Kreditlexikon

Bei einem Forderungszessionskredit tritt der Kreditnehmer offene Forderungen, z.B. noch nicht bezahlte Rechungen für Waren oder Dienstleistungen, die er geliefert bzw. erbracht hat, an ein Kreditinstitut ab. Er bekommt daraufhin auf seinem Konto den Rechnungsgegenwert abzüglich Zinsen und Gebühren der Bank gutgeschrieben und kann mit dem Geld sofort arbeiten.
Es gibt zwei Arten des Forderungszessionskredits, die offene Zession und die stille Zession.
Bei der stillen Zession erfahren die Schuldner des Kreditnehmers nichts von der Abtretung der Forderung an ein Kreditinstitut. Bei Fälligkeit der Rechnung zahlen sie also an den Kreditnehmer und dieser ist verpflichtet, die Zahlung sofort an die Bank weiterzuleiten.
Bei der offenen Zession wird die Abtretung bekannt gegeben und die Schuldner des Kreditnehmers zahlen bei Fälligkeit direkt an die Bank.
Wenn ein Schuldner des Kreditnehmers bei Fälligkeit die Rechnung nicht bezahlt, muss der Kreditnehmer entweder eine andere Forderung abtreten, auch zedieren genannt, oder er muss den Kreditbetrag entsprechend verringern.
Eine Weiterentwicklung des Forderungszessionskredits ist das Factoring. Hierbei übernimmt das kreditgebende Institut für den Kreditnehmer die Debitorenbuchhaltung, es schreibt Mahnungen und zieht fällige Beträge notfalls auch gerichtlich ein. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Bank selbst das Risiko trägt, dass ein Schuldner seine Rechnung nicht bezahlt. Factoring wird immer als offene Zession abgewickelt.

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