Forwarddarlehen - Kreditlexikon

Unter dem Begriff Forwarddarlehen versteht man einen Kredit, bei dem der Kreditvertrag bereits heute unterschrieben wird, das Darlehen aber erst in der Zukunft beginnt.
Diese Kreditform kommt hauptsächlich bei Immobilienfinanzierungen zum Einsatz, weil hier das Bestehen einer Zinsbindungszeit oft eine Umschuldung zu niedrigeren Marktkonditionen verhindert. Mit einem Forwarddarlehen, das bei den meisten Banken bis zu drei Jahre in die Zukunft datiert werden darf, kann der Darlehensnehmer sich den aktuellen Marktzins quasi „einfrieren“, wobei dem Marktzins ein geringfügiger Forwardaufschlag hinzugerechnet wird. Der Forwardaufschlag richtet sich dabei nach der Länge der Zeitspanne, für die das Forwarddarlehen laufen soll.
Ist der Zeitpunkt erreicht, an dem das Forwarddarlehen ausläuft, die Zinsbindungsfrist des „alten“ Darlehens also vorbei ist, wandelt sich das Forwarddarlehen automatisch in ein annuitätisches oder endfälliges Darlehen um.

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