Genossenschaftsbanken - Kreditlexikon

Was sind Genossenschaftsbanken? Die erste leichte Antwort gibt der Name, es sind Banken, die Genossen und Genossinnen (Mitgliedern) gehören. Die sachliche Antwort ist: Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute (Banken, Versicherungen) welche die Rechtsform (Gesellschaftsform) einer „eG“ (eingetragenen Genossenschaft) haben. Demzufolge müssen sie den 166 Paragraphen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) nach auch als Genossenschaften fungieren.

Neben den öffentlichrechtlichen und privaten Kreditinstituten bilden die Genossenschaftsbanken die dritte Kategorie deutscher Banken.Die „eingetragene Genossenschaft“ Deutschlands hat Tradition und eine lange Geschichte, mit Wurzeln vom 19. Jahrhundert. Die Grundidee „Selbsthilfe“ wird bereits im am 1.Mai 1889 eingeführten Genossenschaftsgesetz verankert. Die Raiffeisenbanken tragen noch heute den Namen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Gründer einer der ersten ins Leben gerufenen Genossenschaftsbanken.Dem §1 des Genossenschaftsgesetzes nach, kann jeder Bürger Mitglied einer Genossenschaftsbank werden, wobei die Mitgliedschaft formell geregelt wird, mit der Beitrittserklärung initiiert, mit der Urkunde besiegelt. Jedes Mitglied ist berechtigt, Geschäftsanteile zu erwerben, oft allerdings unter der Voraussetzung, Bankkunde zu sein, falls von der Satzung der jeweiligen Genossenschaftsbank vorgegeben. Bei manchen Genossenschaftsbanken muss der zukünftige Kunde wiederum erst Mitglied werden und Beitritt entrichten, erst dann ein Konto eröffnen. Die Mitgliedschaft kann schriftlich nach laut Satzung geregelten Kündigungsfrist beendet werden.Die Inhaber der Anteile beglückt jährlich eine ansehnliche Dividende, deren Höhe bei der jährlichen Vertreterversammlung beschlossen wird. Etwas bitter ist jedoch dabei, dass die Anzahl Anteile (bzw. die Summe, für die Anteile gekauft werden dürfen), begrenzt ist und laut Satzung von Genossenschaftsbank zu Genossenschaftsbank unterschiedlich.

Das Mitglied hat jedoch die (theoretische!) Haftpflicht im Insolvenzfall, wobei es gegebenenfalls mit der laut Satzung geregelten Haftungssumme dran wäre! Allerdings gilt die Genossenschaft als die insolvenzsicherste Rechtsform!

Die bekanntesten Genossenschaftsbanken Deutschlands sind die Volksbanken und die Raiffeisenbanken. Mittlerweite gibt es auch VR-Banken (Volks- und Raiffeisenbanken) bzw. zahlreiche Sparkassen und Darlehenskassen, die als Genossenschaftsbanken fungieren. Bekannte Namen darunter sind die Sparda Banken (Spar- und Darlehenskasse) und die PSD Banken.

Das Gute an den Genossenschaftsbanken sind ihre flächendeckenden Filialenetze, allerdings hat die moderne Fusionswelle auch die Genossenschaftsbanken überrollt, in den letzten haben sie ihre Filialnetze Jahren verdünnt.

Die Genossenschaftsbanken sind keine deutsche Spezialität, die gibt es auch in mehreren europäischen Nachbarnländern.

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