Gewährleistungsbürgschaft - Kreditlexikon

Eine Gewährleistungsbürgschaft wird hauptsächlich im Baugewerbe angewandt. Bei einer Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich ein Kreditinstitut oder eine Versicherung, alle Kosten für Mängel aus einem Gewerk zu übernehmen, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, falls die ausführende Baufirma, der Bauträger oder der Fertighausanbieter während der Gewährleistungsfrist insolvent geworden ist.

Es gibt in Deutschland die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB). Dies ist eine Ordnung, in der unter anderem der Inhalt von Bauverträgen geregelt wird. Wenn Bauverträge nach VOB abgeschlossen werden, ist es vorgeschrieben, dass die Hausbank der ausführenden Baufirma die Gewährleistungsbürgschaft übernimmt. Aber auch bei Verträgen, die nicht nach VOB abgeschlossen werden, sollte der Bauherr darauf bestehen, dass die Gewährleistungsbürgschaft von der Bank des Bauunternehmens, des Fertighausanbieters oder des Bauträgers übernommen wird.

In der Regel beträgt die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme und die Laufzeit entspricht der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wobei auch kürzere Laufzeiten vereinbart werden können.

Wenn der Bauunternehmer nach Abschluss der Arbeiten noch keine Gewährleistungsbürgschaft vorlegen kann, aber schon eine Schlussrechnung präsentiert, kann der Kunde zunächst 5 % der Rechnungssumme einbehalten und diesen Betrag erst nach Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft an den Bauunternehmer auszahlen.

Eine nicht genutzte Gewährleistungsbürgschaft muss spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an den Auftragnehmer, d.h. an den Bauunternehmer, zurückgegeben werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de