Globalzession - Kreditlexikon

Mit einer Globalzession tritt der Kreditnehmer sämtliche gegenwärtige und künftige Forderungen ab, um den Kredit von einem Kreditgeber zu sichern. Jedoch müssen die künftigen und noch nicht bestehenden Forderungen hinreichend bestimmt oder weitestgehend bestimmbar sein, um den sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.

Wenn es sich bei der Globalzession um eine größere Anzahl von kleinen Forderungen handelt, so bedeutet dies einen höheren Verwaltungsaufwand, weil die Übersendung der Unterlagen von den Forderungsschuldnern innerhalb von kürzeren Zeitabständen sehr aufwändig ist.

Ferner weist die Globalzession einige Probleme auf. Beispielsweise ist die Kollision von der Globalzession mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt problematisch. Laut der Vertragsbruchtheorie und der Rechtsprechung von dem Bundesgerichtshofs ist die Globalzession nichtig und sittenwidrig, sofern sie den Kreditnehmer verleitet, Gegenstände unter Vereinbarung eines verlängertem Eigentumsvorbehaltes weiterzuverkaufen, obwohl er die aus diesem Geschäft entstandene Forderung nicht laut der Vereinbarung an den Vorbehaltsverkäufer abtreten kann. Jedoch kann die Sittenwidrigkeit bei einem Vorliegen von einer dinglichen Teilverzichtsklausel entfallen. Nach herrschender Meinung reicht eine schuldrechtliche Teilverzichtsklausel nicht aus.

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