Großkredit - Kreditlexikon
In Deutschland bezeichnet man als Großkredit einen Kredit, der einen bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals des Kreditgebers übersteigt (zurzeit 10%). Dabei werden eventuell vorhandene Einzekredite für die Berechnung zusammengefasst. Ein Großkredit muss der Evidenzzentrale der Bundesbank angezeigt werden.
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt zur Vergabe von Großkrediten zahlreiche Einzelheiten. So wird beispielsweise danach unterschieden, ob der Kreditgeber umfangreich Eigenhandel betreibt, ob eine Großkreditgesamtobergrenze erreicht wird und in manchen Fällen auch, welchen Zwecken der Kredit dient. Auch wird festgelegt, dass in vielen Fällen für die Vergabe eines Großkredits ein einstimmiger Beschluss der Geschäftsleiter vorhanden sein muss.
In Österreich gilt ein Kredit als Großkredit, wenn er die Summe von 350.000 Euro überschreitet. Er muss in jedem Fall der Österreichischen Nationalbank gemeldet werden.