Hypothek - Kreditlexikon

Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Sie ist eine gebräuchliche Art der Kreditabsicherung – vor allem für Baukredite.

Eine Hypothek, wird durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld, an einer Immobilie, abgesichert. Die Grundschuld gibt damit dem Darlehensgeber ein Pfandrecht an der Immobilie. Das bedeutet, der Darlehensgeber kann, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein sollte, die Immobilie pfänden lassen. Diese kann er versteigern lassen und den erzielten Erlös einbehalten.

Da für die Banken das Hypothekendarlehen, durch das Pfandrecht, ein äußerst sicherer Kredit ist, wird hier meist ein niedriger Zinssatz gewährt.

Grundsätzlich lassen sich drei verschieden Arten von Hypothekendarlehen unterscheiden. Die Abzahlungshypothek, Tilgungs- oder Annuitätenhypothek und die Fälligkeitshypothek. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in den Rückzahlungsmodalitäten.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de