Hypothekar

Ein Hypothekar ist der Pfandgläubiger eines Hypothekarkredites. Er sichert sich eine Hypothek auf ein Grundstück, indem er dem Schuldner für diese Sicherstellung ein Darlehen gewährt.
Unter einer Hypothek versteht man eine Pfandrecht auf eine Immobilie. Die umgangssprachliche Gleichsetzung von Hypothek und Kredit ist genau genommen falsch. Beim Hypothekarkredit handelt es sich um ein Darlehen, das durch eine Immobilie respektive das Pfandrecht auf diese abgesichert ist.
Der Kreditnehmer räumt dem Geldinstitut das Grundpfandrecht über seine Liegenschaft ein und erhält dafür ein Darlehen. Sowohl für den Inhaber der Hypothek (Hypothekar) wie auch für den Kreditnehmer ergeben sich durch ein grundbücherliche Absicherung des Pfandrechtes mehrere Vorteile. Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, bei Uneinbringbarkeit der Schuld, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten und auf diesem Wege die aushaftende Kreditsumme einzubringen. Dem Kreditnehmer werden bei einer Hypothek besser Kreditkonditionen (niedriger Zins, Fixzinssatz) gewährt als bei einem anders oder kaum gesicherten Privatkredit.
Die Hypothek wird im heutigen Bankenwesen zusehends von der Grundschuld abgelöst. Die Grundschuld ist in ihrer Handhabung einfacher, kann leichter übertragen werden und auch als Sicherung für künftige Verbindlichkeit dienen.

AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de