Kassenkredit, Kassenkredite - Kreditlexikon

Die Bezeichnung Kassenkredit gehört in die Kategorie der Darlehen und hat in diesem Bereich eine wichtige Bedeutung.
Die Einräumung eines Kassenkredits als Darlehensform dient zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit der sogenannten öffentlichen Kassenwirtschaft.
Im Rahmen eines Kassenkredits werden fehlende finanzielle Mittel, welche durch die Entsehung von Differenzen bei Einnahmen und Ausgaben der Kassentätigkeiten enstehen, bereitgestellt.
Die Gewährung des Kassenkredits erfolgt über spezielle Vergeber und bedarf bei Antragstellung einer sogenannten Kreditermächtigung durch das Haushaltsgestz oder die bestehende Haushaltssatzung. Ohne diese Voraussetzungen dürfen keine Kassenkredite gewährt werden.
Kassenkrediten werden auch aus öffentlichen Geldern und Steuern bestritten. Daher unterliegen sie besonderen Kontrollen und Genhmigungsprozeduren.
Der Kassenkredit wird jeweil für den Zeitraum eines Jahres für das Budget einer Gemeinde oder einer Ortschaft. Ein Kassenkredit kann auch für das Betreiten notwendiger, nicht aufschiebbarer Investitionen vorübergehend genutzt werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de