Kommunaldarlehen - Kreditlexikon
Kommunaldarlehen sind Kredite, die an Anstalten des öffentlichen Rechts vergeben werden. Die öffentliche Hand finanziert damit die unterschiedlichsten Projekte, für die die eigenen Mittel nicht ausreichend sind. Die Gemeinden, die Länder oder der Bund investieren das geliehene Geld beispielsweise in die Errichtung Altenheimen, Bildungseinrichtungen, Sportprojekte, Neubauten für Kinder oder auch in Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. Das ist allerdings nur ein kleiner Querschnitt von Infrastrukturmaßnahmen, die mit Kommunaldarlehen bezahlt werden.
Es gibt zwei Varianten von Kommunaldarlehen: auf der einen Seite sind das die echten Kommunalkredite und auf der anderen Seite die so genannten unechten Kommunalkredite. Bei den echten Kommunalkrediten wird der Kredit von Gemeinden, den Ländern oder dem Bund in Anspruch genommen. Wegen der ausgezeichneten Bonität kann der Kreditgeber davon ausgehen, sein Geld garantiert zurückzubekommen, da der Kreditnehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet. Da zum Haftungsvolumen in diesem Fall auch die Steuergelder zählen, werden diese Kommunalkredite ohne Sicherheitsstellung bewilligt. Bei einem unechten Kommunalkredit sind die Gemeinden, die Länder oder der Bund lediglich Bürgen für das Kommunaldarlehen, nehmen es jedoch nicht selbst in Anspruch.