Kommunalkredit - Kreditlexikon

Der Kommunalkredit wird nur an spezielle Kreditnehmer vergeben. Hierzu gehören der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden des Landes. Auch Anstalten des öffentlichen Recht können einen Kommunalkredit nutzen.
Es handelt sich beim Kommmunalkredit vorwiegend um sehr langfristige, aber auch kurzfristige und beschränkte Kredite zur Finanziereung verschiedener Ausgaben und Investitionen.
Diese Investitionen umfassen Maßnahmen wie beispielsweise Umweltschutzverbesserungen, betreffen den Straßenbau und den Bau öffentlicher Einrichtungen.
Im Unterschied zu den üblichen Krediten besteht bei einem Kommunalkredit nicht die Kreditabsicherungsforderung. Es sind hierbei also keine Sicherheiten notwendig. Eine vereinfachte Abwicklung von Kommunalkrediten ist die Form der Schuldscheindarlehen, welche sich auch über eine Höhe von mehreren Millionen Euro erstrecken kann.
Der Kommunalkredit wird auch als Kassenkredit bezeichnet und ist in erster Linie auf eine Sicherung der Zahlungsfähigkeit ausgerichtet. Der Kommunalkredit ist in seiner Form ein Investitionskredit.

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