Konkurs - Kreditlexikon
Das Wort Konkurs kommt vom lateinischen „concurrere“, was so viel wie „zusammenlaufen“ bedeutet. Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet ein Konkurs das rechtliche Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder auch einer Privatperson. Man spricht auch von Insolvenzverfahren bzw. privater Insolvenz sowie von Bankrott.
Das Konkursverfahren ist das gerichtliche Verfahren einer vorher gegangenen Zwangsvollstrckung. Es dient der Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger an das Unternehmes oder die Privatperson. Hierzu werden alle pfändbaren Vermögensgegenstände des Schuldners verwertet, also meist versteigert. in der Konkursordnung ist die genaue Verfahrensweise gesetzlich geregelt.
Bei totaler Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird vesucht, die Ansprüche der Gläubiger anteilsmäßig nach der Höhe ihrer Forderungen zu bedienen. Den Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens können sowohl die Gläubiger als auch das verschuldete Unternehmen selbst stellen.
Der so genannte Verbraucherkonkurs bzw die private Insolvenz wird in Deutschland immer häufiger: Mehr als 2,7 Millionen Haushalte gelten hierzulande als überschuldet und das mit steigender Tendenz. Das Privatinsolvenzverfahren schließt eine sechsjährige so genannte Wohlverhaltensphase ein, in der der Schuldner aller, was er oberhalb eines festgesetzten Satzes zum Lebensunterhalt erwirtschaftet hat, an seine Gläubiger abzuführen hat. Wenn dies erfolgt, ist er nach Ablauf der sechs Jahre schuldenfrei.
Rund 20.000 Konkursverfahren pro Jahr werden in Deutschlnd gegenüber Unternehmen abgewickelt.