Kreditauskunft - Kreditlexikon

Kreditauskünfte werden von Kreditinstituten, Auskunftsdateien und der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) erteilt. Es werden u.a. Auskünfte über die allgemeine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Kunden, über vorhandene Kredit- und Leasingverträge sowie über die Verschuldung erteilt. Die Auskünfte zu Krediten dienen der Beurteilung von Kreditrisiken. Die Schufa schützt Banken und Kreditinstitute u.a. vor Kreditbetrügern und Kreditausfällen. Man kann bezüglich von Krediten auch Auskünfte zu Geschäftsleute oder Unternehmen erhalten. Allgemein dürfen Kreditauskünfte nur mit Zustimmung des Kreditinteressierten oder des Kreditnehmers erteilt werden.

Personen, die einen Kreditantrag beantragen, werden allgemein auf Kreditwürdigkeit befragt und geprüft. Banken und Institute benötigen immer Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Die Einträge der Schufa können negativ und positiv sein. Ein Negativeintrag liegt vor, wenn der Kunde noch nicht aufgefallen ist. Eine positive Kreditauskunft bedeutet, daß der Kunde mindestens einmal oder mehrere Male aufgefallen ist.

Schufainteressierte Kreditnehmer können auch eigenständig Auskünfte über Schufaeinträge erhalten, Auskünfte zu Schufaeinträgen kann man mündlich oder schriftlich beantragen. Es ist grundsätzlich eine Unterschriftsleistung bezüglich der Schufaauskunft bei Kreditunternehmen oder Banken erforderlich.

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