Kreditbetrug - Kreditlexikon

Bei einem Kreditbetrug liegt eine Täuschungshandlung vor. Diese ist dann erfolgt, wenn ein Antrag auf Kredit für ein Unternehmen oder für einen Betrieb gestellt wurde, und im Antrag unrichtige oder unvollständige Angaben dem Kreditunternehmen gegenüber gemacht wurden.

Wurden nachträgliche Verschlechterungen dem Kreditunternehmen nicht mitgeteilt, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners betreffen, so führt dies auch zum Kreditbetrug. Dies geschieht schon deshalb, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse schon bei der Beantragung eines Kredites geprüft werden.

Bei der Beantragung eines Kredites müssen ja für ein Unternehmen Bilanzen und Vermögensübersichten eingereicht werden. Stehen in diesen Unterlagen keine korrekten Angaben drin, die die wirkliche Situation des Betriebes oder des Unternehmens widerspiegeln, so liegt hier eine Täuschung vor. Dabei ist beispielsweise unbedingt die korrekte zur Verfügung stehende Eigenkapitalssumme bei dem Kreditinstitut angegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Kreditnehmer wissentlich eine Falschangabe gemacht. Anstatt über die Wahrheit zu reden, hat der Kreditnehmer versucht, seine Situation zu beschönigen.

Diese Täuschungshandlungen sind strafbar nach § 265 b des Strafgesetzbuches. Entweder wird eine Geldstrafe ausgesprochen oder es erfolgt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren. Der Kreditbetrug wird als Wirtschaftskriminalität eingestuft.

Die Einführung des § 265 b im Strafgesetzbuch soll seit mehr als 20 Jahren helfen, dass Kreditbetrügereien schneller erkannt werden können. Leider klappt dies jedoch nicht immer.

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