Kreditrationierung - Kreditlexikon
Stiglitz und Weiss (1981) definieren Kreditrationierung als pauschale Ablehnung von Kreditanträgen, auch wenn es darunter potenzielle Kreditnehmer guter Qualität gibt, welche bereit wären, höhere Zinsen zu zahlen und alle sonstigen Forderungen der Kreditgeber zu erfüllen.
Diese Form der Ablehnung von Kreditanträgen ist dann erforderlich, wenn eine höhere Kreditnachfrage einem geringeren Kreditangebot gegenübersteht und von einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Prinzipal (Kreditgeber) und Agent (Kreditnehmer) ausgegangen werden kann. Über eine Erhöhung des Preises würde nicht nur die Nachfrage fallen, sondern auch die Qualität der potentiellen Kreditnehmer. Dieser Prozess wird auch als adverse Selektion bezeichnet. Durch die höheren Zinsforderungen werden nur noch risikoreichere Projekte realisiert, da die risikoärmeren Projekte die Zinsen, unter Berücksichtigung aller weiteren Kosten und Gewinne, nicht mehr erwirtschaften können. Im Durchschnitt ergibt sich ein höheres Risiko des Kreditportfeuilles. Die damit einhergehende Ausfallrate kann ab einem gewissen Zins nicht mehr durch die Zinserhöhung ausgeglichen werden.
Auf Grund dessen kann es sinnvoll sein, die Kreditzinsen niedrig zu halten und eine Kreditrationierung durchzuführen. Konkret bedeutet das, dass Anträge bei einem erreichten Volumen oder anhand von negativen Qualitätsmerkmalen abgelehnt werden. Es existiert also ein optimaler Zins (kritischer Zins), ab dem sich eine Zinserhöhung nicht mehr lohnt. Sobald dieser Zins erreicht ist, wird ein Kreditgeber keine Kredite mehr vergeben, obwohl es noch Kreditnehmer gibt, die bereit wären, höhere Zinsen zu zahlen, d.h. Kredite werden rationiert.