Kreditunterlagen - Kreditlexikon

Kreditunterlagen umfassen alle Unterlagen, die es zusammenzutragen gilt, damit der Kreditantrag vollständig ausgefüllt und geprüft werden kann.

Damit ein Kredit durch ein Unternehmen erteilt werden kann, ist es zunächst wichtig, den Kreditantrag auszufüllen. Dabei sollte dieser stets wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Anhand des Kreditantrages wird geprüft, ob ein Kredit bewilligt werden kann.

Zur Kreditprüfung gehören allerdings noch weitere Unterlagen. So sind in der Regel mindestens drei bis vier Gehaltsbescheinigungen des Arbeitsgebers vorzulegen. Auch werden vom Personalausweis oder Pass eine Kopie gefertigt.

Außerdem hat der potentielle Kreditnehmer eine Selbstauskunft auszufüllen, in der Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Diese sind zudem durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Mit Hilfe dieser Aufstellung wird geprüft, ob Kleinkreditnehmer nach Abzug der Tilgungsleistung immer noch genug Geld zu Leben haben.

Sofern eine Immobilie beleiht wird oder vielleicht der Bau eines Hauses ansteht, sind sämtliche Unterlagen dem Kreditinstitut vorzulegen. Dazu gehören unter anderem der Lageplan und der Kaufvertrag. Wie bei den Kleinkrediten, ist auch hier eine wirtschaftliche Aufstellung zwingend erforderlich, damit die Kreditprüfung erfolgen kann. Außerdem sollte dem Kreditinstitut ein Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Auch das Beleihen von Wohneigentum ist möglich. Für die Kreditunterlagen ist in diesem Fall eine Teilungserklärung notwendig, die beglaubigt sein muss.

Unternehmen haben bei der Beantragung von Krediten zusätzlich sämtliche Unterlagen zum Jahresabschluss mit einzureichen.

Je vollständiger die Kreditunterlagen dem Kreditinstitut bei der Beantragung vorliegen, desto schneller kann eine Entscheidung über den Kreditantrag erfolgen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de