Kreditzinsen - Kreditlexikon
Die Kreditzinsen bezeichnen den Teil der Rückzahlungssumme eines Darlehens, der nicht der Tilgung der Darlehnsschuld, sondern dem Begleichen der Gebühren, die durch das Kreditinstitut erhoben werden, dient.
Grundsätzlich unterscheidet man bei den Kreditzinsen zwischen dem so genannten „nominalen Zins“ und dem „effektiven Zins“. Der nominale Zins gibt an, wie hoch die Zinslast für das Darlehen ist, bedenkt aber nicht, dass es zu der reinen Zinslast auch noch weitere Kosten gibt, die z.B. durch eine unterjährliche Zahlweise, durch Abschluss-, Kontoführungskosten und dergleichen entstehen.
Laut PAngV (PreisAngabenVerordnung) sind die Kreditinstitute nur verpflichtet, neben dem nominalen immer auch den effektiven Zins auszuweisen. Möchte ein Kreditnehmer nämlich die Angebote von verschiedenen Kreditinstituten miteinander vergleichen, ist es wesentlich sinnvoller den Effektivzins zu vergleichen, da dieser die meisten Zusatzkosten bereits bedenkt.