Landesverbürgtes Darlehen - Kreditlexikon
Die Begriffskombination „Landesverbürgtes Darlehen“ kann auf zwei unterschiedliche Arten interpretiert werden:
1.
Zum Einen versteht man darunter ein so genanntes Kommunaldarlehen. Dies ist ein Kredit, der Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt wird. Dies können z.B. die Länder oder eine Gemeinde sein. Da der Kreditnehmer hier mit seinem gesamten Steueraufkommen und ggf. -Vermögen haftet, wird im Regelfall auf die Hinterlegung einer zusätzlichen Sicherheitsleistung verzichtet.
2.
Die andere Bedeutung steht in Verbindung mit der staatlichen Förderung des Wohnungsbaus.
Hier werden – geknüpft an bestimmte Bedingungen – vom Bund oder den Ländern Kredite an Bauherren zu besonders günstigen Konditionen vergeben. Der Staat möchte damit z.B. Familien oder besonders energiesparende Bauvorhaben unterstützen.