Leasingnehmer - Kreditlexikon

Die Begriffe Leasingnehmer und Leasinggeber haben Bedeutung im Umfeld des Leasing. Ein Leasingnehmer nutzt oder mietet ein leasingfähiges Wirtschaftsobjekt oder auch Wirtschaftgsgut über einen vertraglich vereinbarten Leasingzeitraum. Der Leasingnehmer vereinbart diese Mietkonditionen mit dem Leasinggeber.

Der zustande kommende Leasingvertrag ist Grundlage für den Leasingnehmer, wie er mit dem Wirtschaftsgut umgehen kann und wie lange der Mietvertrag besteht. Das Leasinggut bleibt während der angemieteten Zeit das Eigentum des Leasinggebers.

Im Rahmen der Gewerbesteuer bestehen für den Leasingnehmer spezielle Regelungen. In Hinsicht auf die Bilanzierung eines Leasingnehmers besteht beim Leasing die Möglichkeit, den fälligen Zins- und Kostenanteil für das Leasinggeschäft als Betriebsausgaben einzugliedern. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden Leasingraten in voller Höhe abgesetzt.
Der Leasingnehmer sollte sich im Rahmen seiner Obliegenheiten auch über Richtlinien der Abgabenordnung informieren.

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