Leasingvertrag - Kreditlexikon

Leasing kommt aus dem Englischen („to lease“ meint mieten oder pachten); ein Leasingvertrag ist eine Finanzierungsvariante, bei der ein Leasinggut von einem Leasinggeber einem Leasingnehmer nach Zahlung des festgelegten Leasingentgelts zur freien Nutzung überlassen wird.

Leasingvertrag kann man also auch mit Mietvertrag übersetzen.

So kann man ein Auto leasen. Dabei geht man aber anders als bei den üblichen Mietverträgen für Autos von einer längeren Mietzeit von mehreren Jahren aus. Leasing gibt es noch bei anderen Wirtschaftsgütern aber dominierend ist diese Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Fahrzeugen. Der Leasingvertrag sieht im Regelfall zu Beginn der Leasingzeit eine Einmalzahlung vor. Dann sind über eine fest vereinbarte Zahl von Monaten Leasingraten zu zahlen. Abgeschlossen wird der Leasingvertrag durch eine Abschlusszahlung, bei der das Fahrzeug in den Besitz des Leasingnehmers übergeht oder durch ein Auslaufen des Vertrages.

Leasingverträge machen in der Regel nur Sinn für Geschäftsleute, die auf diese Weise den Wert eines Fahrzeuges schnell abschreiben können. Denn die anfängliche Zahlung und die monatlichen Leasingraten können direkt steuermindernd eingesetzt werden. Beim Kauf des Fahrzeuges sind dagegen hohe Finanzierungkosten anzusetzen, denen nur geringe Abschreibungsmöglichkeiten entsprechen. Die Laufzeit des Vertrages ist 36 oder 48 Monate. Danach kann das Fahrzeug für den Restwert erworben werden. Rechnet man die Kosten für die Anzahlung, die monatlichen Leasingraten und den Restwert zusammen, dann sind diese deutlich höher als eine Anschaffung in Bar auch wenn man noch Finanzierungskosten beim Barkauf hin zu zu rechnen wären.

Viele Autofirmen bieten Leasingverträge mit sehr günstigen Konditionen an. Dies führt aber zu einer Verzerrung des Bildes, wenn man nicht berücksichtigt, dass beim Kauf erhebliche Rabatte möglich wären. Als potentieller Käufer müsste man diesen Kaufpreis nach Rabatt über eine Bankfinanzierung mit dem Leasingvertrag vergleichen, um zu einer realistischen Einschätzung des Leasingvertrages zu kommen.

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