Liquidität - Kreditlexikon

Unter Liquidität versteht man das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von Kapitalanlagen.
Dabei ist zu beachten, dass die Liquidität am höchsten ist, wenn der Anleger auch sehr kurzfristig über das Geld seiner Anlage verfügen kann.

Bezüglich eines Unternehmens drückt die Liquidität die Fähigkeit aus, allen Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten im Rahmen einer gesetzten Frist betragsgenau nachzukommen. Dies kann zum Beispiel durch vorhandene Vermögensbestandteile gewährleistet werden.

Im Rahmen der Liquidität gibt es einige Varianten:

Die strukturelle, strategische Liquidität geht aus den freien Kreditlimiten und dem Nettumlaufvermögen hervor. Die Dynamische tritt bei der kurzfristigen Steuerung der Geldbeträge ein. Das Nettoumlaufvermögen errechnet sich dabei aus dem kurzfristigen Fremdkapital und dem Umlaufvermögen. An sich liefert es die unternehmerische Manövriermasse in Kapitalgeschäften.

Zusätzlich gibt es noch die Bar-Liquidität oder auch liquide Mittel erster Ordnung , sowie die einzugsbedingte Liquidität (liquide Mittel zweiter Ordnung) und die umsatzbedingte Liquidität (liquide Mittel dritter Ordnung).
Erstere bezieht sich auf Vermögen, dass direkt zur Zahlung herangezogen werden kann, wie zum Beispiel ein aktueller Kassenbestand oder diskontierbarer Wechsel.

Die einzugsbedingte Liquidität zeichnet sich durch nicht direkte Zahlung aus. In diesem Fall liegt aber schon ein Umwandlungsanspruch in Barmittel vor. Dies geschieht zum Beispiel bei Liefer- und Leistungsforderungen und nicht diskontierbarem Wechsel.
Letztere drückt sich durch die Bedingung aus, dass Vermögensteile erst umgesetzt werden müssen, so zum Beispiel fertige Waren und Erzeugnisse.

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