Lombardierung - Kreditlexikon
Unter Lombardierung versteht man die Gewährung eines Kredits, der durch die Übergabe eines Pfandes abgesichert ist, wobei die Beleihungsgrenze meist bei einem bestimmten Teil des Pfandwertes liegt.
Ursprünglich konnten bei lombardischen Banken bewegliche Sachen als Pfand für ein Darlehen hinterlegt werden, wie dies auch heute noch bei Pfandhäusern der Fall ist.
In der Bankenwelt versteht man unter Lombardierung die Absicherung eines gewährten Darlehens durch die Verpfändung von Wertpapieren, Wechseln, Waren oder anderen Pfändern. Damit das Pfandrecht entsteht, muss das entsprechende Pfand entweder bei dem kreditgebenden Institut oder bei einer Verwahrstelle hinterlegt werden.
Ein Lombardkredit ist immer nur ein kurzfristiger Kredit mit einer Höchstlaufzeit von drei Monaten. Außerdem muss ein Lombarddarlehen innerhalb von 30 Tagen mindestens einmal komplett zurückgezahlt werden. Durch diese flexible Handhabung und Rückzahlmöglichkeit eignet sich der Lombardkredit besonders bei kurzfristigen Engpässen in der Liquidität.
Auch die Deutsche Bundesbank gewährt Lombardkredite. Dabei werden zur Absicherung des Darlehens allerdings nur qualitativ hochwertige Wertpapiere und Schuldbuchforderungen akzeptiert. Alle von der Deutschen Bundesbank angenommenen Sicherheiten kann man im „Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere“, dem Lombardverzeichnis, nachlesen.
Andere Kreditinstitute nehmen auch andere Pfänder an, wie beispielsweise Effekten, Waren, Edelmetalle, Forderungen gegenüber Dritten oder Wechsel.
Heutzutage wird der Begriff der Lombardierung immer mehr durch das Wort Pensionierung ersetzt.