Millionenkredit - Kreditlexikon
Als Millionenkredite werden in Deutschland laut gesetzlichen Anordnungen die Großkredite in einer Höhe von 1 Mio. € (oder mehr) bezeichnet. Den Bestimmungen des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) nach müssen die Millionenkredite der deutschen Bundesbank gemeldet werden, Inhalt und Umfang einer Millionenkreditanzeige regelt § 14 des KWG.
Die Millionenkreditanzeigen werden von der s. g. Evidenzzentrale der Bundesbank gesammelt, damit sie die s. g. Evidenzstatistik führen kann. Den Vorschriften entsprechend werden die Millionenkreditanzeigen regelmäßig (vierteljährlich) abgegeben. Um die Informationen der Millionenkreditanzeigen statistisch verarbeiten zu können, vergibt die Evidenzzentrale dabei jedem Millionenkreditnehmer eine eindeutige Nummer.
Einerseits führt die Bundesbank die Evidenzstatistik, um eigene Auswertungen zu erstellen. Andererseits, um die Banken vor überschuldeten Millionenkreditnehmern zu schützen, meldet sie denen die Gesamtverschuldung (bei allen deutschen Kreditinstituten) aller Millionenkreditnehmer zurück.