Mitarbeiterdarlehen - Kreditlexikon

Ein Mitarbeiterdarlehen ist zinsgünstiges Darlehen, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Damit soll eine stärkere Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen erreicht werden. Besonders Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte sollen so im Unternehmen gehalten werden, aber auch auf das allgemeine Betriebsklima wirkt sich diese Form der Mitarbeiterbeteiligung positiv aus. Sehr häufig sind Mitarbeiterdarlehen bei Banken oder Versicherungen, aber auch bei großen und umsatzstarken Unternehmen.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt meist über eine Verrechnung der Rate mit dem monatlichen Gehalt. Wird das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Rückzahlung beendet, verlangt der Arbeitsgeber dann oft die sofortige Tilgung der Restschuld. Wenn der Arbeitgeber eine Bank ist, wird im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Mitarbeiterdarlehen meist in ein normales Darlehen umgewandelt.

Die Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem für das Mitarbeiterdarlehen gewährten Zinssatz wird jedoch vom Gesetzgeber als geldwerter Vorteil angesehen und muss deshalb versteuert werden. Der marktübliche Zinssatz ist der von der Bundesbank veröffentlichte Durchschnittszinssatz, der aber nur mit 96 % anzusetzen ist. Liegt also der Durchschnittszinssatz bei 5 %, so entsteht nur dann ein geldwerter Vorteil, wenn der Zinssatz des Mitarbeiterdarlehens 4,8 % unterschreitet.

Allerdings gilt hierbei eine Freigrenze von 44 Euro monatlich, so dass eine Steuerpflicht nur bei sehr hohen Darlehenssummen bzw. bei einer sehr großen Zinsdifferenz entsteht. Zudem ist der geldwerte Vorteil auch dann nicht zu versteuern, wenn die Restschuld des Mitarbeiterdarlehens 2600 Euro nicht überschreitet.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de