Negoziationskredit - Kreditlexikon

Ein Negoziationskredit dient als Wechselkredit, jener im Außenhandel in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, er wird häufig zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften herangezogen. Dadurch wird einem ermöglicht, importierte Ware aufgrund eines Wechsels zu finanzieren.
Die Vorgehensweise folgt dabei einem bestimmten Muster. Die Exporteursbank verpflichtet sich, den von Exporteur auf Importeur aufkommenden Wechsel gegen Vorlage eines Akkreditivdokuments anzukaufen, also zu negoziieren. Die Bank des Importeurs muss zunächst aber die Bank des Exporteurs zum Ankauf des Wechsel ermächtigen, dennoch tritt der Negoziationskredit schon in Kraft bevor das Kreditinstitut des Importeurs diesen akzeptiert hat. Der Exporteur muss gewährleisten, dass er über das besagte Dokumenten- Akkreditiv verfügt und kann dadurch direkt und ohne Umwege über sein Geld verfügen
Eine Rückzahlung dieses Kredits erfolgt laut Wechselrecht durch die Einlösung des Wechsels.
Der Vorteil einer solchen Kreditform ist, dass sie für den Kreditnehmerund -geber sehr zinsgünstig ist. Der Nachteil beruht, wie oben erwähnt, dass sie dem strengen Wechselrecht unterliegt.
Die Laufzeit eines Negoziationskredits ist kurzfristig angelegt. Abgesichert wird er durch bankübliche Sicherheiten.
Die Kosten eines Negoziationskredits errechnen sich aus dem Grundgeschäft, auch Akkreditiv genannt, und der Negoziationsprovision.

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