Nichtabnahmeentschädigung - Kreditlexikon
Bei einer Kreditgewährung stellen Banken ihrem Kunden den Kreditbetrag sofort zur Verfügung. Der Kunde hat dann in der Regel 6 Monate lang Zeit den Kredit abzurufen. Dass Kreditaufnahme und Auszahlung nicht gleichzeitig erfolgen ist oftmals bei Baufinanzierungen der Fall.
Nimmt der Kunde den Kredit während dieser Zeit nicht oder nur teilweise in Anspruch, entsteht der Bank ein finanzieller Schaden. Zum einen sind der Bank Kosten entstanden da sie den Betrag ebenfalls geliehen hat und zum anderen entgehen der Bank die vereinbarten Zinseinnahmen.
Um sich gegen diese Verluste abzusichern, wird eine Nichtabnahmeentschädigung vereinbart, die entweder pauschal mit meist 2 % der Kreditsumme, oder aber auch durch die Berechnung der Differenz zwischen Bankzins und Kundenzins beziffert werden kann.