Partiarisches Darlehen - Kreditlexikon

Das partiarische Darlehen ist eine Sonderform der Kreditvergabe. Der Darlehensgeber beteiligt sich mit der Finanzierungssumme an den Geschäften des Darlehensnehmers. Daher wird das partiarische Darlehen auch Beteiligungsdarlehen genannt. Als Rendite wird in der Praxis eine Beteiligung am Gewinn oder am Umsatz kreditnehmenden Unternehmens vereinbart. Diese Beteiligung kann sich speziell auf den Geschäftszweck beschränken, für welchen der Kredit ausgereicht wurde oder die gesamte Unternehmenstätigkeit betreffen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, seine betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz dem Darlehensgeber in regelmäßigen Abständen offen zu legen. Anhand dieser Zahlen errechen sich die genauen Renditen. In der Praxis werden oft vorab regelmäßige Abschlagszahlungen vereinbart. Die Tilgung des Darlehens erfolgt im Regelfall in einer Komplettzahlung am Ende der Laufzeit. Anderweitige Rückzahlungsvarianten können aber individuell vereinbart werden.

Im Unterschied zur stillen Beteiligung hat der Kreditgeber beim partiarischen Darlehen keinen Einfluss auf die Unternehmensgeschäfte. Die Beteiligung am Verlust des Kreditnehmers ist ausgeschlossen. Eine dingliche Sicherung des partiarischen Darlehen wird zumeist nicht vereinbart. Es ist jedoch Praxis, dass neben den Gewinn- und Umsatbzbeteiligungen eine zusätzliche monatliche Grundverzinsung vereinbart wird. Die Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen führen beim Kreditgeber zu ertragssteuerpflichtigen Einkünften aus dem Kapitalvermögen.

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