Prolongation - Kreditlexikon
Unter dem Begriff der Prolongation (auch Anschlussfinanzierung) versteht man den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages auf der Basis eines auslaufenden Darlehens bei ein- und demselben Kreditinstitut. Ein Prolongationsvertrag unterscheidet sich dabei von einem Darlehensvertrag nur unwesentlich, da auch in diesem Vertrag alle relevanten Daten des „neuen“ Darlehns exakt benannt sein müssen. Sämtliche Konditionen, auch der Zins, der für das Darlehen zu entrichten ist, werden dabei auf das aktuelle Zinsniveau angepasst, können sich also mitunter deutlich von dem bisherigen Zins unterscheiden.
Der große Vorteil einer Prolongation ist, dass man nicht noch einmal zum Notar gehen und eine notarielle Beurkundung einreichen braucht – die alte, neue Bank hat sich schließlich bereits beim Abschluss des „alten“ Darlehens ins Grundbuch eingetragen und benötigt demnach keine Änderung der bestehenden, dinglichen Absicherung.