Ratenzahlung - Kreditlexikon
Eine Ratenzahlung ist eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Gläubiger z.B. Verkäufer und dem Schuldner wie z.B. der Käufer. Der erste Ratenzahlungsplan wurde 1856 entwickelt. Ein Gesamtkaufbetrag wird in monatlich meist gleichen und vereinbarten Beträgen abgezahlt.
Im Handel wird hier von Finanzkauf gesprochen. Zu den abzuzahlenden Beträgen fallen auch Zinsen an, die vorher genau angezeigt und schriftlich festgelegt werden sollten. Die Fälligkeiten der jeweiligen Rate sind zum vereinbarten Monatstag zu zahlen. Meist ist es der Monatsanfang oder die Mitte. Der Zins wird auf die Raten aufgeteilt. Formvorschriften, die berücksichtigt werden müssen, findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ungemeldete Zahlungsrückstände werden oft angemahnt Nach der dritten Mahnung kann es bei weiterem Verzug zu Gerichtsbeschlüssen mit Pfändungen kommen. Oft sind diese Finanzierungen Ursache für Privatinsolvenzen, da bei mehreren Ratenkrediten bei Versandhäusern z.B. oft der Überblick verloren geht. Auch beim Autokauf sind Teilzahlungen möglich, da der Gesamtbetrag des Kaufpreises oftmals nicht sofort zur Verfügung steht. Ratenkredite verlocken zu mehreren größeren Anschaffungen, da der Kaufbetrag nicht sofort im Ganzen gezahlt werden muss. Die anfallenden Zinsen erhöhen den Gesamtbetrag um einige Prozent.
Bevor man sich zu Krediten entschließt, sollten die finanziellen Verhältnisse genau vor Augen geführt werden. Vorteilig ist die Aufrechnung der Grundkosten und weiteren Belastungen. So hat man einen besseren Überblick, wie hoch der Ratenbetrag sein darf, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Sollte sich eine Rate voraussichtlich verzögern, empfiehlt sich ein Schreiben beim Gläubiger, um sich über einen evtl. Aufschub zu einigen. Ratenzahlungen sind oft eine vorläufige Unterstützung bei größeren nötigen Anschaffungen wie Haushaltsgeräte etc.