Reallast - Kreditlexikon

Bei der Reallast geht es um die Belastung eines Grundstücks. Dabei werden wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück an einen Berechtigten gezahlt. Zu den Leistungen gehören Geld, Naturalien und Dienstleistungen. Es ist nicht erforderlich, dass die Leistungen einen Zusammenhang mit dem Grundstück haben müssen, wie die §§ 1105 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches aussagen.

Bestellt werden kann es für zwei Personen. Zum einen kann die Bestellung für eine Person erfolgen, wobei es sich dann um eine subjektiv-persönliche Reallast handelt. Der andere Weg ist die subjektiv-dingliche Reallast. Diese wird für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes bestellt. In diesem Fall haftet der Eigentümer persönlich, solange der Eigentümer über sein Eigentum verfügt.

Grundlage der Reallast ist die Einigung der beteiligten Parteien und die anschließende Eintragung in das Grundbuch. Für Zinsen einer Hypothek gelten gewisse Vorschriften. Diese finden auf einzelne Leistungen Anwendung.

Überwiegend findet die Reallast in der Landwirtschaft Anwendung. Es geht dabei um das Altenteilsrecht. Angewandt wird dieses, wenn ein Hof übergeben werden soll. Somit wird daraus eine dingliche Absicherung.

Eine weitere Form der Reallast ist beispielsweise die Industriereallast. Vorzufinden ist diese, wenn Wärme aus einem ganz bestimmten Heizwerk bezogen wird.

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