Rembourskredit - Kreditlexikon
Der Rembourskredit ist ein Instrument zur Finanzierung eines Außenhandelsgeschäftes, bei dem die Remboursbank einen Kredit auf Grund von bestimmten Dokumenten (meist gegen Dokumentenakkreditiv) gewährt.
Das Wort entstammt aus dem Französischen „Remboursement“, was soviel wie Zurückzahlung bedeutet und ist eine besondere Form des Wechselkredits (Akzeptkredit).
Dabei bezahlt der importierende Käufer der Waren (Akzeptnehmer) den exportierenden Verkäufer mittels eines Wechsels, der von seiner Bank (der Remboursbank) unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert wird. Durch diese Methodik ist der Wechsel international diskontierungsfähig und bietet dem Exporteur die Zahlungssicherheit für seine Waren.
Der Remboursbank dienen dabei die verschiedenen Fracht- und Versicherungspapiere (Verschiffungsdokumente / Akkreditiv) als Sicherheit. Sofern alle Bedingungen aus dem Akkreditiv (ausgestellt von der Bank des Exporteurs) erfüllt sind, verpflichtet sich die Bank den auf sie gezogenen Wechsel (Tratte) am Verfalltage einzulösen.
In der Praxis verhält sich dies im Regelfall so, dass die Bank diesen Betrag bereits aus der zuvor erfolgten Zahlung des Akzeptnehmers deckt, also keine Eigenmittel benötigt.