Restschuldbefreiung - Kreditlexikon

Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um eine Möglichkeit für natürliche Personen nach Durchlaufen einer
sogenannten Wohlverhaltensperiode den Status der Schuldenfreiheit zu erlangen. Oft wird übersehen, dass zu den natürlichen Personen auch Kaufleute und Selbständige gehören. Die Regelung der Restschuldbefreiung erfolgt in der Insolvenordnung.

Dem Insolvenzverfahren schließt sich die Restschuldbefreiung an. Dabei kommen die vereinfachten Verbraucherinsolvenzen öfter vor, da gerade die Restschuldbefreiung das Ziel dieser Art von Insolvenz ist.

Als ersten Schritt muss der Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit dem Insolvenzantrag stellen. Daraufhin entscheidet das Insolvenzgericht, ob der Antrag angenommen wird. Er wird dann abgelehnt, wenn es bezüglich einer Insolvenzstraftat zu einer Verurteilung gekommen ist, der Antragsteller Angaben gemacht hat, die nicht der Wahrheit entsprechen oder es zu einer Verletzung der Mitwirkungspflichten gekommen ist.

Bevor es zur Restschuldbefreiung kommt, ist der Schuldner verpflichtet, in der Wohlverhaltensperiode,
sie dauert zur Zeit sechs Jahre, bestimmte Bedindungen erfüllen. Dazu gehören vor allem das Ausüben
einer Erwerbstätigkeit bzw die Bemühung um eine solche und die Herausgabe eines eventuellen Erbes um die Hälfte an den Treuhänder. Ebenso muss der Schuldner die Pfändbaren Bezüge an den Treuhänder übergeben.

Anschließend hört das Gericht Gläubiger, Schuldner und Treuhänder und entscheidet, ob die Restschuldbefreiung erteilt wird.

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