Rückkaufswert - Kreditlexikon
Der Begriff Rückkaufswert betrifft die privaten Kapital bildenden Versicherungen (Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen). Rückkaufswert ist der Kapitalbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer, der eine Versicherung storniert bzw. vorzeitig gekündigt hat, auszahlt. Dabei „kauft“ sie die zukünftigen (anfänglich niedrigeren) Ansprüche und nicht die geleisteten Beiträge.
Durch Abschlusskosten, Stornoabzug und gegebenenfalls Vermittlerprovision ist der Rückkaufswert in der Anfangszeit sehr viel niedriger als die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge. Dieses war auf das bis 1994 übliche von August Zillmer erfundene Zillmerungsverfahren zur Ermittlung des Rückkaufswertes zurückzuführen.
Seit dem 1.1.2008 muss nach neuesten Anforderungen des § 169 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ein anfänglich höherer Mindestrückkaufswert vertraglich garantiert werden. Zudem sind die Abschlusskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre zu verteilen. Dem Versicherungsvertrag ist eine Rückkaufswerttabelle mit den Rückkaufswerten zu jedem Kündigungszeitpunkt während der gesamten Vertragsdauer beizufügen.