Rückstellung - Kreditlexikon
Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für eine möglicherweise autretende Aufwendung gebildet werden. Der Grund für diese drohende Aufwendung muss jedoch im Abschlussjahr verursacht worden sein, daher wird sie der aktuellen Periode zugeordnet, fallen oft aber erst in späteren Geschäftsjahren an, auch steht die genaue Höhe der Aufwendung noch nicht fest. Hoch angesetzte Rückstellungen mindern den Gewinn und stellen somit einen steuerlichen Vorteil dar.
Gründe für Rückstellungen können ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. bei Verträgen) sein = Verbindlichkeitsrückstellung. Auch werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Weitere Rückstellungen sind: Rückstellungen für Prozessrisiko, Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, Abfertigungsrückstellungen, Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, Garantierückstellungen (=für die Inanspruchnahme von Garantien durch Kunden).
Der Unterschied von Rückstellungen zu Verbindlichkeiten besteht darin, dass bei Verbindlichkeiten ein Geschäftsfall bereits vorgefallen, der genaue Zeitpunkt der Zahlung und die Höhe bekannt ist. Bei Rückstellungen ist noch nicht bekannt wann die Verbindlichkeit auftreten wird und wie hoch sie sein wird.