Stundung - Kreditlexikon

Mit einer Stundung erhält ein Zahlungspflichtiger die Genehmigung vom Gläubiger die Rückzahlung für einen bestimmten Zeitraum aus zu setzten. Die Fälligkeit wird bis zu einem bestimmten Zeitraum hinausgeschoben.
Eine Stundung ist dann für beide Partner sinnvoll, wenn der Schuldner Zahlungsschwierigkeiten hat, die in einem bestimmten Zeitraum überwunden sind. Eine Stundung kann auch unbefristet gewährt werden. Sie wird dann fällig, wenn der Schuldner über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
Eine Stundung kann auch im Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleiches erfolgen, wo der Gläubiger dem Schuldner einen Teil erlässt und den anderen Teil für einen bestimmten Zeitraum stundet.
Wird eine fällige Zahlung in eine Ratenzahlung umgewandelt wird, so spricht man oft auch von Stundung.
Eine Stundung kann in mündlicher, oder schriftlicher Form erfolgen. Eine schriftliche Stundung ist sinnvoller und sicherer.

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