Treuhandkredit - Kreditlexikon
Der Treuhandkredit bezeichnet eine spezielle Form eines Kreditgeschäftes. Das Besondere ist, dass die abwickelnde Bank lediglich eine vermittelnde Funktion ausübt und nicht das Kreditrisiko zu tragen hat.
Hauptaufgabe der Bank in einem Treuhandkreditgeschäft ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
Man spricht daher auch von einem durchlaufenden Kredit.
Die Bank fungiert als Treuhänderin für einen so genannten Treugeber. Dieser ist meist die öffentliche Hand; der Treugeber trägt letztlich auch das Kreditrisiko; die Haftung der Bank beschränkt sich auf den ordentlichen Ablauf des Geschäftes. Andere Treugeber sind vor allem Versicherungsunternehmen.
Meist sind Treuhandkredite Förderungskredite im öffentlichen Interesse, kommen also Bevölkerungsgruppen oder Regionen zu Gute, die von Seiten des Staates als besonders förderungswürdig eingestuft worden sind. Beispielhaft ist hier etwa der Wohnungsbau zu nennen, aber auch die spezielle Förderung von Familien oder die des Mittelstandes. Neuerdings werden Treuhandkredite auch gerne in Zusammenhang mit Energiesparmaßnahmen vergeben.
Fast alle Banken in Deutschland haben Treuhandkredite in ihrem Kreditangebot, obwohl nur geringe Gewinne zu erzielen sind. Dies liegt am sozialen Gesichtspunkt dieser Form der Geldaufnahme sowie dessen öffentlicher Wahrnehmung und auch am minimierten Risiko für die Bank.
Bekannt wurden Treuhandkredite vor allem durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die so maßgeblich zum Wiederaufbau des Landes beitragen konnte.