Überziehungszinssatz - Kreditlexikon

Der Überziehungszinssatz ist der Zinssatz, welcher einem Kunden im Rahmen von Überziehungen auf seinem Kontokorrentkonto berechnet wird. Sobald ein Kunde sein Kontokorrentkonto überzieht fällt ein Überziehungszins an, dessen Höhe von Anbieter zu Anbieter sehr variiert.

In der Regel erhalten Kunden einen Dispositionskredit, dessen Höhe von der persönlichen Bonität oder des Einkommens abhängt. Ist ein Dispositionskredit vorhanden, so handelt es sich um eine genehmigte Überziehung. Für diese genehmigte Überziehung wird ein hoher Zinssatz in Rechnung gestellt. Bei einer Überziehung über den eingeräumten Kreditrahmen muss ein Kunde einen noch höheren Überziehungszins bezahlen. Bei diesem Zinssatz spricht man von einem geduldeten Überziehungszins.

Die Zinsen für die Inanspruchnahme auf einem Girokonto werden dem Kunden im Normalfall alle 3 Monate in Rechnung gestellt. Der von dem Kreditinstitut verlangte Überziehungszinssatz richtet sich nach den Veränderungen am Geld –und Kapitalmarkt und kann jederzeit geändert werden. Bei einer Änderung des Überziehungszinssatzes muss das Kreditinstitut einen Kunden umgehend schriftlich informieren. Bei den meisten Banken erfolgt diese Information per Brief oder aber über den Kontosauszug, welchen Kunden regelmäßig ziehen.

Der Überziehungszinssatz liegt je nach Zinsniveau zwischen 14 % und 18 % und somit weit über dem Zinssatz eines normalen Verbraucherkredites. Aus diesem Grund ist es bei einer langfristigen und hohen Inanspruchnahme des Girokontos immer ratsam eine Umschuldung in ein kurzfristiges Darlehen durchzuführen.

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