Vorausdarlehen - Kreditlexikon

Das Vorausdarlehen ermöglicht dem Kreditnehmer über finanzielle Mittel zu verfügen und eine bestimmte Zeit zu überbrücken, bis eine avisierte Zahlung, die aus einer Geldanlage, einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung stammen kann, ausgezahlt wird. Sowohl private Kreditnehmer als auch Firmenkunden können ein Vorausdarlehen in Anspruch nehmen und von den Vorteilen profitieren.
Im Vergleich zu anderen Finanzierungsarten trägt der Kreditnehmer durch das Vorausdarlehen keine monatliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistungen und ist auf diese Weise finanziell entlastet. Es fallen lediglich geringe laufende Zinsleistungen an, die regelmäßig monatlich oder quartalsweise zu zahlen sind.
Da der vorfinanzierte Geldeingang zur Tilgung des Vorausdarlehens dient, erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in einer Summe am Ende der Laufzeit, die sich nach der Laufzeit der Geldanlage richtet. Um das Vorausdarlehen abzusichern wird die vorfinanzierte Vermögensanlage an die Bank verpfändet. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Kreditnehmer nicht vorzeitig über die Vermögensanlage verfügt und zum Zeitpunkt der Kredittilgung kein Kapital zur Verfügung steht, mit dem das Vorausdarlehen zurückgezahlt werden kann.

Wenn die vorfinanzierte Geldanlage, der Bausparvertrag oder die Lebensversicherung nicht bei der Bank unterhalten wird, die das Vorausdarlehen zur Verfügung stellt, werden die entsprechenden Institute über die Verpfändung informiert. Die Höhe des Vorausdarlehens richtet sich nach dem Umfang der verpfändeten Vermögensanlage.

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